Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der WORTwelt Übersetzungsagentur und seinen Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die WORTwelt Übersetzungsagentur nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich von ihr anerkannt wurden.

2. Umfang des Übersetzungsauftrages

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

3. Schriftform

In jedem Fall ist eine schriftliche Auftragserteilung und gegebenenfalls eine schriftliche Stornierung der Aufträge erforderlich.

4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber hat die WORTwelt Übersetzungsagentur rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber der Übersetzungsagentur einen Korrekturabzug zu überlassen.

4.2 Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig der WORTwelt Übersetzungsagentur zur Verfügung zu stellen (Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).

4.3 Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten der WORTwelt Übersetzungsagentur.

5. Dolmetscherleistungen

Dolmetscherleistungen werden nach Stunden (mit 60 Minuten) abgerechnet. Reisezeiten, Wartezeiten, An- und Abfahrtszeiten werden mit dem für die Dolmetscherleistung geltenden Satz abgerechnet. Spesen und notwendige Auslagen werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die Preise beinhalten keine Nebenkosten; notwendige Nebenkosten wie Telefon-, Fax-, Porto-, Fahrt-, Spesenkosten werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.

6. Berufsgeheimnis

Die WORTwelt Übersetzungsagentur verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

7. Mängelbeseitigung

Die WORTwelt Übersetzungsagentur behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängel innerhalb von 14 Tagen.
Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

8. Vergütung

8.1 Rechnungen der WORTwelt Übersetzungsagentur sind sofort nach Erhalt zu begleichen. Bei Überschreiten des in der Rechnung angegebenen Zahlungsziels ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber Mahngebühren bis zu 10,00 Euro pro Mahnschreiben und Verzugszinsen in Rechnung zu stellen.

8.2 Ist die Höhe des Preises nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung zu entrichten. Bei der Preisgestaltung gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) aufgeführten Sätze als angemessen.

9. Angebotserstellung

Da die Preise auf der Grundlage des übersetzten Textes ermittelt werden, sind Kostenvoranschläge immer verbindlich. Eine Abweichung von der geschätzten Zeilenzahl ergibt sich meistens aus den unterschiedlichen Druckformaten und den linguistischen Besonderheiten der Zielsprache.

Sobald sich eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags als unvermeidlich abzeichnet, ist die WORTwelt Übersetzungsagentur verpflichtet, dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Der Auftraggeber kann in diesem Fall unverzüglich den Abbruch der begonnenen Übersetzungsarbeit verlangen, wobei nur die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten bezahlt werden müssen.

10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der WORTwelt Übersetzungsagentur. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

11. Gerichtsstand

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz der WORTwelt Übersetzungsagentur zuständig ist.

Gerichtsstand ist Regensburg. Die WORTwelt Übersetzungsagentur ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.

12. Gewährleistung, Haftung, Schadenersatz

Das Übersetzungsbüro haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, und zwar maximal in Höhe des Auftragswertes. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Eine Gewährleistung für die Druckfertigkeit der Übersetzungen kann nur für den Fall übernommen werden, dass der Auftraggeber dem Übersetzungsbüro
- die Anforderungen ausdrücklich im schriftlichen Auftrag mitgeteilt hat und
- die Druckfahnen zur Korrektur (auch inhaltlicher Art) vorgelegt hat und die Möglichkeit zur Kontrolle innerhalb eines angemessenen Zeitraums bestand. Insbesondere ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn, nicht eingetretene Einsparungen, Schäden durch Inanspruchnahme Dritter, mittelbare und Folgeschäden.

13. Ausführungen durch Dritte und Abwerbeverbot

Das Übersetzungsbüro darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern es dies für zweckmäßig oder erforderlich erachtet, Dritter bedienen. Dabei haftet es nur für eine sorgfältige Auswahl. Der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl gilt in jedem Falle Genüge getan, wenn es sich bei dem beauftragten Dritten um einen Übersetzer/Dolmetscher handelt, der für die jeweilige Sprache gerichtlich vereidigt/ermächtigt ist. Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem vom Übersetzer eingesetzten Dritten ist nur mit Einwilligung des Übersetzungsbüros erlaubt. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Auftraggeber und dem Übersetzungsbüro.
Bei Nennung einer Hilfsperson ist dem Auftraggeber untersagt mit diesem direkt in geschäftlichen Kontakt zutreten. Dies gilt für die Dauer eines Jahres nach Beendigung des Auftrages. Der Auftraggeber hat dem Übersetzungsbüro gegenüber bei Nichteinhaltung den Schaden zu zahlen.
Wahlweise bis zu einer Höhe von max. 25.000,00 €.

14. Amtliche Beglaubigungen

Sofern keine gegenteilige Anweisung des Auftragsgebers erfolgt ist, werden Urkundenübersetzungen grundsätzlich beglaubigt, damit sie von den zuständigen Behörden anerkannt werden. Für diese Beglaubigungen wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften in handschriftlich ausgefertigten Urkunden wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für unleserliche Eigennamen und Zahlen in Personenstandsurkunden oder sonstigen Dokumenten.

15. Stornierung

Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, müssen die bis zur Stornierung entstandenen Kosten erstattet und die bis zu diesem Zeitpunkt eventuell geleisteten Arbeiten bezahlt werden. Wahlweise wird pauschal 25% der Auftragssumme sofort fällig.

Bei der Stornierung fest gebuchter Dolmetsch- und/oder Übersetzer berechnen wir bei Stornierung bis 5 Tage vor dem gebuchten Termin 50 % und bei Stornierung bis 3 Tage vor dem gebuchten Termin 75 % Ausfallhonorar. Bei Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt müssen wir das vollständige Honorar in Rechnung stellen, da wir mit unseren Übersetzern/Dolmetschern gleichlautende Verträge abgeschlossen haben.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Regensburg.

17. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

18. Änderungen der Geschäftsbedingungen

Änderungen der Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht. Änderungen gelten nur für künftige Geschäfte.